Natur- und Artenschutz

Im Bebaungsplanverfahren „An den Remstalquellen“ wurden die Belange des Natur- und Artenschutzes geprüft und bewertet. Dabei werden auch die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ und „außenstehende Anwälte der Natur“ (BUND, NABU, etc.) gehört.

Die Ausarbeitung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes kommt zu folgendem Ergebnis, diese sind in den planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan in Kapitel 1.13 wie folgt dokumentiert:

Maßnahme 1 (CEF1)
Konflikt: Bau- und anlagebedingter Lebensraumverlust (Niststätten) von gebäudewohnenden Vogelarten und ggf. gebäudewohnender Fledermausarten. Betroffenen Arten: Haussperling, Hausrotschwanz sowie potenziell gebäudewohnende Fledermausarten. Aufgrund des Vorkommens dieser Arten werden folgende Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Maßnahme:
Aufgrund der nachgewiesenen bzw. potentiellen Belegung der Gebäude durch Vögel und deren Bedeutung sind nachfolgend genannte Schutzmaßnahmen erforderlich.

  • Verlegung der Abbrucharbeiten (ältere Fabrikgebäude im Norden) in das Winterhalbjahr (01.10. bis 28.02).
  • Anbringen von Nisthilfen für Vögel (Haussperling, Hausrotschwanz) (mindestens je 1 Nistkasten für Haussperlinge- Schwegler- Sperlingskolniehaus 1SP sowie 3 Nistkästen für der Hasrotschwanz) im näheren Umfeld des Plangebiets.

Quelle:
Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „An den Remstalquellen“