Chronologie

  • Vorwort

In der Ortschaft Beinstein gibt es seit Jahren seitens des TB-Beinstein den Wunsch nach einem weiteren Sportplatz mit Kunstrasenbelag, um einerseits die Trainings- und Spielmöglichkeiten zu erweitern und andererseits  witterungsunabhängig trainieren und spielen zu können.

Zu diesem Zweck wurden verschiedene Standortalternativen untersucht und unterschiedliche Kriterien in die Abwägung einbezogen (Lärmschutz, Naturschutz, Städtebau, u.a.).

Die Variante 1 ist südlich der Rems gelegen, Variante 2 entlang der Rems süd-östlich der Tennisplätze und Variante 4 auf dem Gelände der Mineralbrunnen AG östlich der Wohnbebauung.

Zunächst wurde Variante 1 untersucht und verfolgt, diese Variante musste aufgrund ihrer Lage in der Grünzäsur und artenschutzrechtlicher Belange verworfen werden.

  • 08.10.2007

In den öffentlichen Unterlagen des Ortschaftsrats in Beinstein sowie dem Ausschuss PTU wird erstmals am 08. Oktober 2007 eine Voruntersuchung der vier oben genannten Standortvarianten vorgestellt und beraten.

  • 14.04.2008

Am 14.04.2008 wird wird eine konkretisierte Schallanalyse des Ingenieurüros Dr. Schäcke + Bayer GmbH vorgestellt. Zum Thema Immissoinsschutz heißt es sinngemäß, dass aufgrund der Vorbelastungen durch die bestehenden Sportanlagen nur der Sportplatz über der Rems verwiklicht werden könne.
In einer früheren Sitzung muss der Gutachter bereits eine erste Analyse vorgestellt haben, da am 14.04.2008 die konkretisierte Variante vorgestellt wurde. Der Auftrag des Ingenieurbüros muss etw. 4-6 Monate vorher erfolgt sein.

  • 19.06.2008

Der Gemeinderat in Waiblingen beschließt eine Resolution zum Erhalt der Beinsteiner Mineralbrunnen AG und wendet sich gegen eine Schließung.

Achtung: Bereits Anfang/Mitte 2007 existiert die Idee auf dem Gelände der Mineralbrunnen AG einen Kunstrasenplatz zu bauen. Voruntersuchungen und schalltechnische Untersuchungen sind bereits gelaufen. Ist das wirklich glaubwürdig?

  • 15.07.2008

Die Stadt beauftragt ein neues Ingenieurbüro zur Beurteilung der Lärmimmissionen für die genannten Standorte.
Die Gutachten des Büros Dr. Schäcke + Bayer GmbH werden nur Nichtöffentlich beraten und bleiben bis heute geheim! Was könnte der Grund dafür sein?

  • 24.07.2008

In der Presse wird die Schließung des Standortes der Mineralbrunnen AG in Beinstein bekannt gegeben.

  • 24.07.2008

Im Ausschuss PTU wird die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der Mineralbrunnen AG beraten. In der Sitzungsvorlage PTU86.2008 heißt es
„Die Stadt Waiblingen sieht weiterhin als oberstes Ziel die Erhaltung der Förderung und weiteren Verwertung des Mineralwassers. Dies kann durch die MINAG oder einen Nachfolgebetrieb erfolgen. Deshalb werden bewusst keine alternativen Überlegungen zu einer Umnutzung des Areals angestellt.“

Ach so! Bereits Anfang/Mitte 2007 gab es Überlegungen den Kunstrasenplatz auf dem Gelände der Mineralbrunnen AG zu realisieren. Haben Sie nicht auch den Eindruck man habe sehnsüchtig die Schließung erwartet?

  • 01.07.2010

Der Gemeinderat beschließt einen Bebauungsplan mit der Nutzung Wohnen und Sport auf dem Gelände der Mineralbrunnen AG einzuleiten.

  • 29.11.2010

Der Ortschaftsrat Beinstein berät über den Autellungsbeschluss Bebauungsplan „Sulzwiesen“

  • Ende 2010

Eine informelle Interessengruppe formiert sich „Interessengemeinschaft Quelle Beinstein“. Die Interessengemeinschaft hat zum Ziel die Nachnutzung des Mineralbrunnengeländes mitzugestalten und die Hintergründe und Aussagen von Verwaltung und Politik auf den Prüfstand zu stellen.

  • 09.01.2011

An die Stadt Waiblingen wird ein Fragenkatalog gerichtet um Klarheit über die bestehende Planung zu bekommen. Zur Klärung der Fragen findet ein Gespräch im Rathaus in Waiblingen unter Leitung von Dezernentin Priebe statt.

  • 14.02.2011

Die Stadt Waiblingen händigt ein Exemplar der Schallanalyse von 12/2008 aus. Beim ersten Überfliegen der Lärmanalyse kann sofort gefolgert werden, dass die Schallanalyse des beauftragten Ingenieurbüros mängelbehaftet ist. Im Berechnungsteil der Analyse werden unzulässig hohe Lärmpegel ausgewiesen, die bei der zusammenfassenden Bewertung der Lärmsituation unberücksichtigt bleiben.
Am gleichen Abend wurde ein stichhaltiger Widerspruch und Fragenkatalog zur Lärmanalyse erstellt und an den zuständigen Fachbereich für Stadtpalnung in Waiblingen gesendet.

Info: Informationen zu den vorhergehenden Gutachten haben wir erst seit 2013.

  • 04.03.2011

Die Interessengemeinschaft erstellt ein Flyer mit Informationen zur geplanten Nachnutzung des Mineralbrunnengeländes und macht auch die geplante Bürgerinformation zu diesem Thema am 14.03.2011 aufmerksam.
2011-03-04 Flyer Quelle

  • 14.03.2011

In der Beinsteiner Halle findet eine Bürgerinformation zum Bebauungsplanverfahren statt. In dieser Versammlung werden seitens der Verwaltung der aktuelle Stand der Planungen und des Verfahrens vorgestellt. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorstellung der Schallanalyse von 2008.
Trotz der Einwendungen wegen gravierender Mängel, die am 14.02.2008 schriftlich vorgebracht wurden, wird die Lärmsituation unkritisch dargestellt.
Zu Nachfragen, ob höhere Pegel berechnet wurden als in der Präsentation und im Vortrag dargelegt, wurde ausgewichen und blieben unbeantwortet.

  • 25.03.2012

Nach der Sitzung am 14.03.2012 war klar, mit welcher Strategie die Stadtverwaltung versucht Standort 4, trotz der Hinweise auf Mängel, ohne Lärmschutzmaßnahmen durchzudrücken.
Aus diesem Grund wurde ein erfahrener Fachanwalt in Stuttgart beauftragt, einen juristisch belastbaren Widerspruch im Rahmen der Einspruchsfristen  vorzunehmen.

  • 29.03.2012

Ein Schreiben zum mangelnden Lärmschutz geht an die Stadträte der Stadt Waiblingen. Ziel dieses Schreibens ist es, die Stadträte auf die seltsam wirkenden Machenschaften aufmerksam zu machen, da sämtliche anstehenden Beschlüsse auf Basis des fehlerhaften Gutachtens getroffen werden würden. Alle Mitglieder des städtischen Parlaments wurden per Post oder per Email angeschrieben.

Bisher hat lediglich die CDU-Fraktion auf das Schreiben reagiert und zu einer persönlichen Stellungnahme in der Fraktionssitzung eingeladen.

Die Fraktion ALI stellt die Kommunikation über das Ortschaftsratsmitglied in Beinstein sicher, welches sich ernsthaft der vorgebrachten Einwendungen annimmt und im Ortschaftsrat in Beinstein für Verbesserungen kämpft und für eine entsprechende Würdigung durch die Fraktion im Gemeinderat sorgt.

Die SPD hat lediglich den Eingang bestätigt, die DFB-Fraktion und die FDP halten eine Reaktion auf ein Anschreiben offenbar für nicht notwendig.

  • 06/07 2012

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 11.6. bis 10.7.2012 öffentlich ausgelegt. In der Bekanntmachung vom 16.5.2012 wurde darauf hingewiesen, dass die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung erfolge.

  • 31.01.2013

Der Bebauungsplan wurde am 31.1.2013 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde am 7.2.2013 ortsüblich bekanntgemacht.

  • 31.01.2014

Am 31.1.2014 wird fristgerecht der Normenkontrollantrag beim VGH in Mannheim gestellt.

Die Antragsteller beantragen, den Bebauungsplan „An den RemstalquelIen“, Planbereich 12, Gemarkung Beinstein der Antragsgegnerin vom 31.01.2013 für unwirksam zu erklären, soweit er südlich der Planstraßen F und G ein Sondergebiet S01 und ein Sondergebiet S02 festsetzt. Die Sondergebiete sind zur Errichtung des Sportplatzes vorgesehen.

Info: Normenkontrollantrag ist das Fachwort für eine „Klage“, die sich gegen einen Bebauungsplan richtet. Eine solche „Klage“ muss bei  der zweithöchsten Verwaltungsgerichtsinstanz in Deutschland, dem Verwaltungsgerichtshof, gestellt werden und wird von einem Senat bestehend aus fünf Richtern verhandelt.

  • 20.09.2016

Mündlichen Verhandlung beim VGH in Mannheim

  • 26.09.2016

VERWALTUNGSGERICHTSHOF
BADEN-WÜRTTEMBERG

lm Namen des Volkes – Urteil

In der Normenkontrollsache

hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Der Bebauungsplan ,,An den Remstal-QuelIen“, Planbereich 12, Gemarkung Beinstein der Stadt Waiblingen vom 31.01.2013 wird insoweit für unwirksam erklärt, als er südlich der Planstraßen F und G ein Sondergebiet SO 1 und ein Sondergebiet SO 2 festsetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

  • 26.11.2019

Aufstellungsbeschluss: der Gemeinderat beschließt ein neues Bebauungsplanverfahren „Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „An den Remstalquellen II“, Planbereich 12, Gemarkung Beinstein.

  • 14.01.2020

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Eine Bürgerinformation findet am 14.01.2020 in der Beinsteiner Halle statt.