Liebe Leserin, lieber Leser,
Dieser Blog hat zum Ziel das Bebauungsplanverfahren „Sulzwiesen“ oder „An den Remstalquellen“ in der Stadt Waiblingen kritisch zu begleiten und Informationen, Beschlüsse und Handlungsweisen zusammenhängend und gut verständlich aufzubereiten und darzustellen.
Bei dem Bebauungsplan geht es um den Bau eines neuen Wohngebiets und eines Kunstrasenplatzes für die Fußballabteilung des TB-Beinstein auf dem Gelände der Mineralbrunnen AG, die den Betrieb 2009 eingestellt hat.
Anlass für diesen Blog sind zahlreiche Auffälligkeiten im Bebauungsplanverfahren, insbesondere den Lärmschutz betreffend. Seitens der Verwaltung und des beauftragten Ingenieurbüros zur Bewertung der Lärmemissionen wurde ein Gutachten vorgelegt, welches die Vorgaben der Lärmschutzverordnung nicht einhält.
Erst nach massiven Interventionen, auch anwaltlich unterstützt, gab es Nachbesserungen. Das schlimme an der Sache ist, wären die Anwohner nicht tätig geworden und hätten sich intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt, so wären die Fehler in der Lärmanalyse nie aufgefallen und die betroffenen Anwohner wären um ihr Schutzrecht betrogen worden.
Persönlich finde ich es befremdlich, wenn ein Verfahren, das als Bürgerbeteiligung „gefeiert“ wird, nur dazu dient, dem Bürger Gelegenheit zur Äußerung und zum Widerspruch zu geben. Ein Dialog, in dem man aufeinander zugeht, gemeinsam Ideen sammelt und auf dieser Basis eine verträgliche Lösung erarbeitet, gibt es in diesem Verfahren bisher nicht.
Statt dessen muss man hart kämpfen, um etwas Selbstverständliches – in diesem Fall das Recht auf angemessenen Lärmschutz – zu bekommen.
In diesem Blog geht es darum, das im Verfahren erworbene (Fach-)Wissen mit Ihnen zu teilen. Vielleicht interessieren Sie sich gerade für dieses Verfahren oder haben einen ähnlich gelagerten Fall in Ihrer Gemeinde oder Stadt und suchen nach Informationen.
Es geht hier nicht darum eine Front zwischen Sportlern und Anwohnern aufzubauen. Den Wunsch nach einem weiteren Sportplatz können wir sehr gut nachvollziehen, doch gibt es auch in einem Bebauungsplanverfahren Spielregeln, die einzuhalten sind. Ein grobes Foul gehört auch hier entsprechend geahndet.
Ich hoffe mit der Lektüre dieser Seiten werden auch Sie diese Widersprüche nachvollziehen können, viel Freude dabei und gute Erkenntnisse.
Ihr Thomas Wagner