Beinstein Papers

Der nächste große Skandal?

Beim ersten Bebauungsplanverfahren „An den Remstalquellen“ legten Beinsteins Bürger zu zahlreichen Punkten Widerspruch ein, da diese nicht in Ordnung schienen. Die Verwaltung ignorierte sämtliche Eingaben und legte dem Gemeinderat den Bebauungsplan unverändert zur Beschlussfassung vor. Am Ende bestätigte der VGH in Mannheim die Sicht der Bürger und erklärte die Plaungen für rechtswidrig.

Wie wird es diesmal sein? Frau Ott-Najafi von der Bauverwaltung erklärte in der Bürgerinformation, diesmal sei alles ordentlich bearbeitet und bewertet worden und der Standort auf dem MinAG Areal wäre wieder der beste Platz. Im Ortschaftsrat in Beinstein meinte sie sogar: „Der Plan ist wasserdicht.“

Was sagen die Akten diesmal?

Variantenplan der Standortalternativen 17.03.2017

Artenschutz:

Biologe Peter Endl kommt in der Bewertung der verschiedenen Standorte zu dem Ergebnis, Standort A weise die geringsten artenschutzrechtlichen Konflikte nach §44 BNatSchG auf. Dies wirkt im Gutachten von Januar 2018 auch erstmal nachvollziehbar. Vergleicht man jedoch aufmerksam den Lageplan der Bauverwaltung mit dem Lageplan der untersuchten Standortvarianten im Gutachten, stellt man fest, dass sich diese gravierend unterscheiden.

 

Variantenplan Standort A 17.03.2017 (groß)

Im Variantenplan kann man erkennen, dass der Kunstrasenplatz bis an die vorhanden Wege heran reicht.  

Lageplan Standort A 01.10.2019

Im ausgearbeiteten Lageplan ist der Kunstrasenplatz südöstlich abgerückt, die Wege östlich des Platzes müssen ebenfalls verlegt werden.

Soll das ein Skandal sein?

Lageplan der Standort A 01.10.2019 mit Untersuchungsgebieten

 

Nunja – im Artenschutzgutachten wurde festgestellt, dass sich östlich des Weges schützenswerte Arten befinden (Gelbbauchunke, Blindschleiche, schützenswerte Brutvogelarten, Fledermäuse, …) (rechter blauer Kasten). Dies ist auch nicht verwunderlich, da sich dort Biotope befinden. Diese Arten wurden bereits 2017 nachgewiesen und im Gutachten von Januar 2018 sauber dokumentiert.

In einem Zusatzgutachten von Biologe Endl wurde im Jahr 2019 noch einmal konkret nach Gelbbauchunken und Zauneidechsen gesucht. Fehlanzeige – im Untersuchungsgebiet gibt es diese Arten nicht. Gesucht wurde aber nur auf dem ehemalien MinAG Gelände (linker blauer Kasten). Im Ergänzungsgutachten wurde die schützenswerte Blaue Sandschrecke nachgewiesen und gutachtlich dokumentiert.

Wir halten fest – Biologe Endl sucht in eingeschränkten Gebieten und weist in Bezug auf den Standort A in 2018 keine schützenswerten Arten nach. Die Stadtverwaltung beauftragt also ein Gutachten an einem Standort, der nicht mit dem tatsächlichen Sportplatz überein stimmt. Das Gutachten von 2019 weist die Sandschrecke nach, dies bleibt in der Abwägung der Stadtverwaltung unbeachtet.

Ist Standort A tatsächlich die beste Wahl in Bezug auf den Artenschutz? Wie würde die gutachtliche Bewertung von Biologe Endl lauten, wäre der richtige Standort betarchtet worden und der Nachweis der Sandschrecke in die Gesamtbetrachtung einbezogen worden?

Dem Gemeinderat und der Bürgerschaft wird seitens der Bauverwaltung vorgetragen, Standort A sei die verträglichste Lösung!

 

Schallschutz:

Nach Planlage liegt Standort G nur 15 Meter von der Wohnbebauung entfernt. Im Vergleich zur Städtebaulichen Lärmfibel fehlen noch 122 Meter für eine anständige Lösung. Standort G scheidet aus!

Die übrigen Berechnungen der Standorte A bis F zeigen, dass Standort A der ungeeignetste ist. Das Dritte Gutachten von BS-Ingenieure wirkt darüber hinaus in vielen Punkten nicht überzeugend. Schaut man sich die Gutachtenfolge an: 2008/2012 kein Lärmschutz erforderlich – 2017 wurden die Lärmgrenzwerte drastisch gesenkt – jetzt braucht man eine Lärmwand? Das Vertrauen in BS-Ingenieure ist dahin!

 

Fazit:

Der Fachbereich Stadtplaung der Stadt Waiblingen greift auch diesmal in die „Trickkiste“ der „Gutachtengestaltung“. Wie wird sich der Gemeinderat diesmal entscheiden? Werden sie die Stadtverwaltung stoppen und auf eine sachlich richtige Abwägung pochen? Im 2012er Bebauungsplanverfahren war dies nicht der Fall, dort musste der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim für Recht sorgen.

Wir sind schockiert, dass der alte Plan 1:1 aus der Schublade geholt wird und mit gleichem Muster versucht wird, eine belastete und prekäre Planung ein zweites mal durchzudrücken – Gegen die Bürger. Gegen die Natur. Rechtswidrig?

Ist die aktuelle Planung wasserdicht? Es „sprudelt“ wie einst die Quellen im Areal – nur nicht so rein. Wie es weiter geht, müssen die Gemeinderäte bewerten und im Zweifel leider wieder der VGH in Mannheim.