Mail an den Ortschaftsrat

Liebe Ortschaftsräte,

über die Sitzung des Ortschaftsrats am Montag haben wir uns sehr gewundert.

Wie Sie wissen, haben wir das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan an den Remstalquellen vorangetrieben. Vom VGH in Mannheim wurde der Bebauungsplan in den südlichen Gebieten für unzulässig erklärt. Für uns ist die mangelnde Sachkenntnis in dieser Sache doch sehr verwunderlich. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters haben wir unsere Klage auf die südlichen Gebiete beschränkt, die die Sonderflächen für den geplanten Sportplatz festsetzen. Das Wohngebiet ist von dieser Klage somit  nicht betroffen und der festgesetzte Bebauungsplan uneingeschränkt gültig. Warum diese Information in der Stadt – trotz angeblich juristischer Begleitung – nicht vorliegt irritiert uns sehr.

Oder wird in dieser Sache wiederholt „falsch gespielt“ und werden die Gremien der Stadt nur unzureichend und falsch informiert? Ich denke dabei z.B. an die Berichterstattung in der WKZ zur PTU-Sitzung, in der Baubürgermeisterin Priebe verkündet hat, es sei lediglich um einen belanglosen Formfehler wegen eines 10 Meter breiten Grünstreifens gegangen. Beide Behauptungen sind falsch: die Stadt hat 10.000 Quadratmeter (1 ha) in den Außenbereichen „hinzugemogelt“ und auch die Abwägungen zum Lärmschutz waren falsch. Alle Argumente lagen frühzeitig auf dem Tisch, wurden aber in der städtischen Abwägung  – später auch im Ortschaftsrat – bei Seite gewischt.

Wir wünschen uns, dass Sie die Hintergründe zum Verfahren recherchieren und die Vorlagen der Verwaltung ernstlich hinterfragen. Am Ende wollen Sie für die Ortschaft und den Verein eine tragfähige Lösung schaffen. Das letzte Verfahren wurde vor 11 Jahren in 2008 begonnen, der Beginn der Suche geht noch weiter zurück. In der Sache sieht es so aus, als wollten Sie sich wieder für die ungünstigste aller Varianten entscheiden – zumindest was den menschlichen „Schutz“ angeht. Vielleicht sollte man hinterfragen, ob nicht eine andere Lösung die bessere wäre. Die Städtebauliche Lärmfibel empfiehlt Abstände von 137 Metern, falls auf einem Sportplatz auch innerhalb der Ruhezeiten gespielt werden soll – die bestehenden Anlagen noch nicht eingerechnet.

(Vgl: http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=57&p2=5.2.2).

Zu der Frage, was wäre wenn. Wir Anwohner sind gezwungen alle rechtlichen Instanzen zu gehen, um einer Präklusion zu entgehen. Das bedeutet, wer nicht gegen einen Bebauungsplan vorgeht, hat im späteren Verfahren keine Rechte mehr – auch wenn z.B. ein Lärmgutachten falsch ist und man einer späteren Baugenehmigung widersprechen wollte. Was das bedeutet, dürfte klar sein.

Falls Sie Fragen haben oder sich für das Urteil interessieren – wir geben gern Auskünfte.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wagner