Frau Priebe hat im Ausschuss für Planung Technik und Umwelt am 27.09.2016 erklärt, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim habe lediglich einen Verfahrensfehler der Stadt bemängelt. Dies ist wohl eher als eine milde Prognose der Baubürgermeisterin auszulegen.
Die Bauverwaltung hat sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans für ein beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB entschieden, welches zur Entwicklung brachgefallener Flächen im Innenbereich dient – eine Entwicklung in den Außenbereich ist nicht vorgesehen. Dies dürfte demnach mehr, als nur „ärgerlich“ sein.
Frau Priebe führt aus, man habe lediglich einen 10 Meter breiten Streifen hinzugenommen. Das Gericht hat die Flächen im Außenbereich aufsummiert und kommt auf eine Fläche von rund 12.500 Quadratmetern. Der 10 Meter breite Streifen wäre damit 1250 Meter lang und würde von der Quellenstraße in Beinstein bis ans Ende der Trappelersiedlung in Endersbach reichen.
Prau Priebe hat offenbar geistiges Origami betrieben und den 10 Meterstreifen kreativ zusammengefaltet (nach der Falttechnik „Umkehrfaltung nach außen oder innen„). Leider konnte der 8. Senat des VGH in Mannheim diesem kunstvollen Treiben nicht ansatzweise folgen und erteilte der Entwicklung in den Außenbereich eine klare und deutliche Absage.
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 51.000 Quadratmetern, davon sind 12.500 Quadratmeter dem Außenbereich zuzuordnen – knapp ein Viertel der Gesamtfläche – Chapeau!