Der Bebauungsplan „An den Remstalquellen“ wurde heute vom 8. Senat des VGH in Mannheim für unzulässig erklärt. Die Details zum Urteil werden erst mit dem schriftlichen Urteil bekannt.
Wesentliche Punkte in der mündlichen Verhandlung waren die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB sowie die Lärmgutachten und die darauf begründete Standortauswahl.