Lärm, Dreck, Risse, Wassereinbrüche, …

Seit über zwei Jahren laufen nun Abbrucharbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Mineralbrunnen AG. Mit den Anwohnern wird nicht gerade zimperlich umgegangen. Dreck, Staub und Lärm sind die gut sichtbaren bzw. hörbaren Belastungen, die vom Baugebiet ausgehen.

An zahlreichen Häusern gibt es durch die schweren Abbruchmaschinen Risse in  Fassade und Innenräumen. Wenn die 60-Tonnen Bagger in der Nähe der Häuser arbeiten, entstehen schon beim Fahren erhebliche Erschütterungen. Diese äußern sich durch klirrende Gläser im Schrank, schwankende Lampen und bebende Böden – man fühlt sich wie bei einem kleinen Erdbeben.

Wenn man von der Quellenstraße ins Baugebiet blickt, kann man feststellen, dass das Gebiet einer Seenlandschaft gleicht. Sprudelnde Quellen sind zu beobachten. Dieses Wasser wir abgepumpt und in die angrenzenden Bäche und Gräben geleitet.

Vor Veränderungen der Bodenhydraulik haben kundige Bürger im Vorfeld der Bauarbeiten gewarnt und im Bebauungsplanverfahren Widersprüche dazu eingereicht.

Und jetzt?

Offenbar steigt der Grundwasserspiegel. In der Nachbarschaft des Baugebiets werden Keller zunehmend feuchter, einige Nachbarn haben sogar nasse Füße bekommen. In deren Keller steht jetzt an manchen Tagen das Wasser 20 cm hoch. Einrichtung kaputt, Böden kaputt. Im Bebauungsplanverfahren wurden diese Bedenken natürlich als haltlos zurück gewiesen.

Neben Erschütterungen, Lärm und Gebäudeschäden gibt es Staub und Dreck. Immer wieder ziehen Staubschwaden von der Baustelle ins Wohngebiet. Dies könnte man durch Wässern und Spritzen zumindest auf ein Minimum begrenzen. Ja, es wird und wurde gespritzt, mal hier mal da. Bei der Größe des Geländes reicht ein einzelner Mann an der Spritze offenbar nicht aus. Mehr Personal = höhere Kosten – lieber die Nachbarn einsauen, das ist billiger.
Bei einem spektakulären Abriss, wie dem Schornsteinabbruch, feiert man dann in der Öffentlichkeitsarbeit die Minimierung des Staubs durch mehrere Spritzen und einen Wasserwerfer: „das ist für die Anwohner“. Danke! Es reicht wohl, wenn die Presse das ungefiltert abdruckt und zahlreiche Zuschauer einen positiven Eindruck haben – der Schein bleibt gewahrt.

Die Quellenstraße wird durch die vielen Baulaster eingestaubt und an regnerischen Tagen eingesaut – eine Schlammpiste! Wer mit seinem PKW hier durch muss, der versaut sich unweigerlich das Auto.
Ein einmaliger Fall – leider Fehlanzeige. In Trockenperioden Staub, bei Regen Matsch. Der verantwortliche Investor, Projektbau Pfleiderer, hat jetzt einmalig Waschgutscheine verteilt. Wir überlegen derzeit noch, wie wir den einen Gutschein einsetzen sollen. Vielleicht waschen wir ein Auto vorn, das andere hinten?
Wer in der Quellenstraße auf einen Parkplatz am Straßenrand angewiesen ist, der hat die A-Karte gezogen. Die Fahrzeuge sehen furchtbar aus. Waschen? Ein Kampf gegen Windmühlen.

Lärmschutz: Es gibt eine Immissionsrichtlinie gegen zu hohen Baulärm, diese ist übrigens vom 19.08.1970 – genannt AVV-Baulärm. Man kann also davon ausgehen, dass diese Verordnung in den Verwaltungen und bei Abbruch- und Bauunternehmen bekannt ist.

In der Richtlinie werden folgende Pegel genannt:

d) Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind:

tags: 55 db(A) und nachts 40 db(A)

Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr.
Die Tageszeit erstreckt sich von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Die nächtlichen Grenzwerte können bei einem normalen Baubetrieb nicht eingehalten werden, selbst die tagsüber gestatteten Grenzwerte von 55 db(A) sind mit schwerem Baugerät nicht einzuhalten. Nachmessungen bei lauten Abbrucharbeiten liefern Werte von 80 db(A). Dieser Wert ist vielfach zu laut, mehr als viermal. Jede 10 db(A) werden vom Menschen als Verdoppelung des Lärms wahrgenommen.

Legt man zugrunde, dass ein Abbruch und Bauarbeiten mit schwerem Gerät nicht unterhalb dieser Grenzwerte durchgeführt werden können – müsste man dann nicht zu Schutze der Anwonher was tun? Schießlich wohnen Kleinstkinder, Pflegebedürftige und Schichtarbeiter in der Nachbarschaft!
Was könnte man tun? Man könnte – nein man muss – die Nutzungszeiten anpassen, es  geht es schließlich um Schutzrechte bzw. um krankmachenden Lärm.
Zum Schutz der Anwohner könnte man die Nachtruhe ausdehnen und die Bau- und Abbrucharbeiten auf 8:00 bis 18:00 Uhr beschränken. Zudem eine Mittagspause einführen, in wecher zur Abwechslung die Grenzwerte mal eingehalten werden. Also, schwere Bagger, Walzen, etc. aus. Weiterhin sollte man den Bau- und Abbruchbetrieb auf 5 statt 6 Tage pro Woche begrenzen.

Wie sieht es in der Praxis aus? An Beschwerden bei der Stadt und den Bauunternehmen mangelt es nicht?

Baubeginn regelmäßig von 7:00 Uhr, erst heute (Samstag, 28.09.2013) hat GL-Abbruch das Wecken um 6:30 Uhr mit donnerndem Getöse beim Absetzen eines großen Containers übernommen.

Danke GL!

Achja, mit dem 60t-Bagger musste man dann auch noch hin- und herfahren – um 6:30 Uhr. Drauf angesprochen hat sich der LKW- und Baggerführer wenigstens entschuldigt – das ist bei GL nicht selbstverständlich. Dort tut man gern unwissend und rät zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Montag geht der Wahnsinn weiter…

Wer ist eigentlich zuständig, für den Schutz der Bürger – der Anwohner. Wer müsste Einhalt gebieten? Müsste nicht die Bauaufsicht der Stadt Waiblingen eingreifen? Gegen zu hohen Baulärm und die Verletzung der Ruhezeiten? Telefonische Anzeigen bei der Stadt endeten stets in einer Weiterverbindungsorgie – diese wirkt, als wäre sie professionell organisiert – sie endet stets in einer Telefonsackgasse. Niemand will offenbar zuständig sein. Geht Ihnen das auch so?

Mein letztes Gespräch endete bei Herrn Konrad im Ordnungsamt – angerufen hatte ich bei der Bauaufsicht. Moment, ich verbinde Sie weiter. Dann ein nettes und angenehmes Gespräch mit Herrn Konrad. Wir haben dann besprochen, wofür Hr. Konrad zuständig ist und herausgefunden, dass er für meine Anliegen nicht zuständig ist. Eine Rückverbindung zur Bauaufsicht scheiterte dann…   Zufall?

Ist es normal, dass ein Investor baut und die Nachbarschaft jahrelang Dreck und Lärm ertragen muss? Ja sogar erhebliche Gebäudeschäden ertragen muss? Der eine macht Kasse, die anderen müssen leiden!

Warum kümmert sich Ortsvorsteher Schramm nicht um die Angelegenheit? Er ist selbst Betroffener! Ist er so machtlos in der Stadt, dass er seine Kollegen nicht auf Trab bringen kann?

Bevor das noch weitere zwei Jahre so weiter geht ist jetzt ein guter Zeitpunkt zu handeln…