Zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem geplanten Kunstrasenplatz gibt es eine alte Schallschutzwand aus Zeiten der Mineralbrunnen AG. Diese Wand soll helfen, die Anwohner vor zu hohem Lärm zu schützen.
In der Planungsunterlagen und der Schallanalyse wird von einer hochabsorbierenden Lärmwand gesprochen. Einwände dagegen wurden, wie alle anderen Punkte auch, zurück gewiesen. Trotz der Zurückweisung und der Behauptung die Wand sei hochabsorbierend wurde später im Ortschaftsrat davon gesprochen die bestehende Wand gegen eine modernere zu ersetzen. Beim Neubau der Lärmwand soll diese gleichzeitig etwas nach hinten verlegt werden.
Den aktuellen Planstand haben wir im Detail analysiert. Der geplante Neubau entspricht nicht den Vorgaben der 18. BImSchV, da nur Teilbereiche der belasteten Gebäude geschützt würden. Teile der Gebäude werden überhaupt nicht erfasst.
Für das neue Wohngebiet ist kein Lärmschutz vorgesehen, interessant auch, die bestehende Wand liegt dann zwischen alter und neuer Wohnbebauung – unsere Meinung: ein gut durchdachtes Konzept!
Im Profil gesehen ist die Lärmwand zu niedrig, da nur Teile der Gebäude verschattet werden. Nach der Lärmschutzverordnung ist das am höchsten belastete Fenster maßgeblich. Die bestehende Lärmwand ist aus Lärmschutzsicht nichts weiter als Kosmetik. In weiß sehen Sie die Abstände, die durch die Lärmwand geschützt werden. Der Kunstrasenplatz beginnt deutlich dahinter!
Macht es Sinn dafür Geld auszugeben?
Wäre es nicht sinnvoller eine Wand zu bauen die den erforderlichen Lärmschutz bietet?
Macht es städtebaulich Sinn eine Lärmwand zwischen den Häusern zu erhalten?
Was meinen Sie zu diesem Konzept?