Investor reißt nördliche Gebäude ab – widerrechtlich?

Das Bauunternehmen Projektbau-Pfleiderer, Investor auf dem Gebiet der ehemaligen Mineralbrunnen AG, lässt die nördlichen Gebäude durch die Firma GL-Abbruch niederreißen.

Diese Maßnahme ist im Bebauungsplan vom 28. Februar bis 01. Oktober untersagt, da diese Gebäude im Sommer als Brutstätte für Vögel genutzt werden. Eine mögliche Bruttätigkeit soll angeblich im März – in diesem Jahr zu früh – untersucht worden sein.

Ein telefonischer Kontakt kurz nach Beginn des Abrisses mit verantwortlichen der Firma  Pfleiderer durch einen Beauftragten des Naturschutzbundes Waiblingen wurde nicht genutzt, um eine Abrisspause zuzulassen. Beauftragten der Waiblinger Naturschutzverbände wurde dadurch jede Möglichkeit genommen die Beurteilung der Brutsituation zu einem geeigneten Zeitpunkt nachzuholen.

Obwohl Tage zuvor  Gespräche und konkrete Vereinbarungen angeboten wurden, haben die Bagger am Donnerstag den 18.04.2013 damit begonnen, die nördlichen Gebäude „platt zu machen“.

Es sollte jetzt wohl schnell gehen. Die Fa. GL-Abbruch nahm sich nicht die Zeit für Absperrmaßnahmen auf einem angrenzenden öffentliche Gehweg und Straßenabschnitten beim Abriss des an die Quellenstraße grenzenden Gebäudes. Glück im Unglück hatten die Baggerführer, als ein Teil der Giebelfront auf die Straße stürzte. Die Trümmer verfehlten nur wenige Zentimeter das geparkte Fahrzeug einer Anwohnerin. Auch ein in der Nähe zuschauendes Kind kam mit einem Schrecken davon.

Aus Anwohnersicht ist dieser hektische und bebauungsplanwidrige Abbruch unverantwortlich. Warum hat sich die Firma Pfleiderer dagegen entschieden  die angebotenen hilfreichen Gespräche zu Ende zu führen und z.B. durch weitere freiwillige Maßnahmen den Natur- und Artenschutz zu verbessern?

Ist das gängige Baupraxis? Sind zu erwartende Strafen bei einem Verstoß gegen einen Bebauungsplan so gering, dass ein zielführender Dialog mit Naturschützern schon lästiger ist als die Höhe der Strafe?

Der im Bebauungsplan untersagte Abbruch der nördlichen Gebäude wurde unmittelbar nach dem Beginn der Arbeiten bei der Polizei und der Bauaufsicht der Stadt Waiblingen telefonisch angezeigt. Eine Motivation in der Stadtverwaltung (Bauaufsicht und Beinsteiner Ortschaftsverwaltung) den Abbruch zu stoppen ist bisher nicht erkennbar. Es wird mündlich behauptet alles sei rechtens.

Es seien ja Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden, gutachterlich abgesegnet. Über den Umfang der Ausgleichsmaßnahmen, ob diese greifen oder ausreichen und ob sie beendet wurden, darüber will die Verwaltung weder reden noch schriftlich informieren.
Ein schriftlicher Nachweis für die Zulässigkeit des Abrisses wird von allen
Stellen verweigert. Der Anrufer bekam den Hinweis, er könne sich gern bei der aufsichtsführenden  Behörde, dem Regierungspräsidium, beklagen.

Werden hier einfach Fakten geschaffen? Denn sind die Gebäude erst mal weg ist jede weitere Diskussion obsolet. Sieht so die neue Bürgerbeteiligung in Waiblingen aus?

Als Zuschauer fragt man sich schon, wie wichtig es der Führung unserer Stadtverwaltung ist, die Schutzrechte in der Praxis durchzusetzen. In einem langwierigen Bebauungsplanverfahren wurde seitens der Umweltbehörden und -verbände festgelegt, dass ein Abriss nur in den Wintermonaten stattfinden darf. Dieses wurde in die Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen. Die Festsetzungen sind Regelungen mit normativer Wirkung und Bestandteil des Ortsrechts.

Wie müssen sich die beteiligten Umweltbehörden und -verbände fühlen, die Begehungen durchgeführt und Gutachten erstellt haben? Arbeit für die Katz! Demotivierend für Ehrenamtliche!

Das neue, sicher sinnvolle Wohngebiet in Beinstein hätte einen würdigeren Auftakt verdient. Von Beginn an werden Festsetzungen im Bebauungsplan missachtet, ein älterer Baum durch die Stadtwerke weggesägt der nach Plan hätte stehen bleiben müssen und dann der Abriss?