Faktencheck: DFB zum Lärmschutz

In der Rede zum Haushalt 2013 geht der Vorsitzende der DFB-Fraktion Hr. Kuhnle auf das Bebauungsplanverfahren „An den Remstalquellen“ ein. Nachfolgendes ist dazu im Stauferkurier Ausgabe 47 zu lesen:

Mit dem für das Frühjahr 2013 vorgesehenen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „An den Remstalquellen“ wird für Beinstein nach langer Zeit wieder ein Bereich für den Wohnungsbau erschlossen, ein wichtiger Faktor für das STEP-Ziel, dass Beinstein bei 4000 Einwohner bleibt. […] Gleichzeitig wird mit dem bevorstehenden Satzungsbeschluss auch die Anlage eines Kunstrasenplatzes beschlossen. Ich möchte mir ersparen, hier nochmals in alle Fakten zusteigen. Nur eines: wir verstehen, dass dieser Platz von den Nachbarn nicht gerade herbeigesehnt wird. Allerdings hat sich erwiesen, dass der gewählte Standort der einzig realisierbare ist, will man nicht mit beiden Plätzen (Rasen und Kunstrasen) samt kompletter Infrastruktur in den vorher genannten Hausweinberg umziehen, was ausgerechnet das ALI-Mitglied im Ortschaftsrat Beinstein angeregt hat.

Auf Grund des Planungsrechts und des vorliegenden Schallgutachtens ist der Standort auf dem ehemaligen MINAG-Gelände unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der späteren Benutzung möglich. Wir setzen voraus, dass die Fußballabteilung des TB Beinstein diese strikt einhält und bitten deshalb die direkten Anwohner nicht nur an sich, sondern auch an das Gemeinwohl in der Ortschaft Beinstein zu denken! Die Verwaltung ist aufgefordert, den Bebauungsplan fehlerfrei zum Satzungsbeschluss vorzulegen!

Ja, der Kunstrasenplatz wird von den Anwohnern nicht herbei gesehnt. Auf die Fakten möchte Hr. Kuhnle allerdings nicht eingehen. Dies hat er übrigends auch nicht getan, als er direkt angeschrieben wurde und auf gravierende Mängel im Schallgutachten aufmerksam gemacht wurde. Es gab keine Reaktion!

Er hat es auch nicht getan, als das Mitglied im Orstschaftsrat der ALI, Hr. Bayer, folgenden Antrag eingebracht hat:

Für den öffentlichen Teil der Sitzung beantrage ich die Absetzung des Tagungsordnungspunktes 4. Bebauungsplan „Wohngebiet an den Remstal-Quellen“
Begründung: Die 18. BlmSchV gibt insbesondere allen – somit auch den zukünftigen – Anwohnern jederzeit die Möglichkeit, gegen den Betrieb eines Sportplatzes zu klagen und / oder die Einschränkung der Trainingszeiten zu verlangen. Das aktualisierte Lärmschutzgutachten war in den mit Datum vom 10.04.2012 und bei mir am 12.04.2012 eingegangenen Unterlagen nicht enthalten. Es ist deshalb geboten, von der Stadt für die Zukunft Schaden abzuwenden, den Sachstand nochmals zu beraten und den erforderlichen Sportplatz an einem anderen Standort vorzusehen.

Im Ortschaftsrat wurde der obige Antrag von den übrigen Mitgliedern abgelehnt – keine Wortmeldung, keine Diskussion! Wäre es nicht sinnvoll gewesen, den Sachverhalt zu diskutieren und den kritischen Punkten nach zu gehen, statt einer wortlosen Ablehnung eines Antrags in der Sache?

Es nervt natürlich, wenn eine aktive Bürgerschaft sich die Planungsunterlagen genau ansieht, gravierende Fehler findet und Nachbesserungen fordert.

Ein pauschaler Verweis auf das überarbeitete Schallgutachten ist wenig belastbar, zumal die Vorgeschichte in dieser Sache problematisch ist.

Herr Kuhnle setzt darauf, dass die Fußballabteilung des TB die Vorgaben zum Lärmschutz strikt einhält. Zur Lärmsituation im Wohngebiet trägt neben dem Fußball auch die Tennisabteilung bei. Seine Frau ist Vorsitzende der Tennisabteilung. Leider sind dort die Ruhezeiten unbekannt. Erst am Wochenende (14.12.) musste die Polizei für Ruhe sorgen, da eine Feier im Vereinsheim die Nachbarschaft erheblich störte.

Wie will man denn den Fußballfans erklären, wie laut man maximal bei einem Spiel schreien darf? Wie will man das Einhalten bzw. die Einhaltung sicher stellen?

Die Ausführung des DFB Fraktionsvorsitzenden und Ortschaftsratsmitglieds Kuhnle ist wohl eher politischer Natur, um später argumentiern zu können, man habe die Lärmproblematik ernst genommen. Auch der Verweis, die Verwaltung möge doch bitte einen fehlerfreien Bebauungsplan vorlegen, wirkt wie der Versuch, zumindest rhetorisch alles richtig zu machen.

Hr. Kuhnle führt die DFB-Fraktion im Waiblinger Gemeinderat – der Gemeinderat beschließt am Ende den Bebauungsplan. Stimmt die Politik den Vorlagen der Verwaltung diskussionslos zu, obwohl durchgreifende Bedenken seitens der Anwohner vorgebracht wurden, bleibt diese weit hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Hr. Kuhnle appelliert auch an das Gemeinwohl. Geht es hier tatsächlich um das Gemeinwohl? Nein, es geht um ein Gruppeninteresse, nämlich der Fußball- und Tennisabteilung. Diese wollen ungestört ihren Sport ausüben – das ist nachvollziehbar. Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine nachhaltige Planung vorzulegen, um einerseits den Schutz der Bürger zu gewährleisten, andererseits den Sportlern den notwendigen Freiraum zu geben.

Würden Sie auf Ihre Schutzrechte verzichten? Wegen eines Gruppeninteresses? Würden Sie z.B. auf den gesetzlichen Kündigungsschutz verzichten, weil in der Firma, in der Sie arbeiten eine andere Person oder eine Gruppe das gut fände? Ich denke nein. Die Anwohner haben nicht die Absicht auf Schutzrechte zu verzichten, nur weil es gerade günstig wäre, in unmittelbarer Nachbarschaft einen neuen Sportplatz zu bauen.