Lärmschutz in der Praxis

Gegenwärtig werden die Anwohner im angrenzenden Wohngebiet an die Sportanlagen nicht ausreichend vor Sportlärm geschützt – die Lärmverursacher (Tennis, Fußball, Bolzplatz, usw.) sind zu nah an der Wohnbebauung gelegen.

Ein möglicher Weg die Bürger vor zu hohen Emissionen zu schützen, wäre die Rücksichtnahme durch den Sportverein. Funktioniert das?

Bisher sind seitens des TB-Beinstein keine Bemühungen erkennbar, die Lärmemissionen auf ein Minimum zu begrenzen. Harte Worte oder Realität?

Die Tennisabteilung in Beinstein trainiert und spielt gern in den Ruhezeiten. Das wäre am Sonntag z.B. ein Beginn vor 9:00 Uhr. Auch der Einsatz eines Blasgeräten (umgekehrter Laubsauger) an einem Samstag um 7:00 Uhr fällt in die Ruhezeit. Auf den frühmorgendlichen Samstagswecker angesprochen, tat man etwas überrascht und meinte samstags gäbe es keine Ruhezeiten. Es ist natürlich schwierig, eine Verordnung einzuhalten, wenn man die Inhalte nicht kennt und kommuniziert. Letzteres wäre nach unserer Ansicht die Aufgabe der Vereinsleitung. Möchte man sich nicht im gesetzlichen Klein-Klein aufhalten, könnte man mit dem notwendigen Respekt und ein wenig Intuition auch eigenständig auf die Idee kommen und die Ruhezeiten einhalten.

Am Sommerfest des TB anlässlich des 100-jährigen Jubiläums war die Lautsprecheranlage viel zu laut eingestellt. Selbst in über 100 Meter Entfernung waren Pegel mit 75 dB(A) nachweisbar. Legt man die Maßstäbe eines Allgemeinen Wohngebiets zu Grunde, wäre ein Pegel von 55 dB(A) zulässig gewesen. Bei einem seltenen Ereignis wären dann 65 dB(A) zulässig. Jede Erhöhung 10 dB(A) wird vom Menschen als eine  Verdopplung des Lärms wahrgenommen. Der TB war also an diesem Wochenende 4-mal so laut wie normalerweise zulässig und doppelt so laut wie im Ausnahmefall zugelassen.

Es geht nicht darum jeder Pegelüberschreitung kleinlich hinterher zu laufen und die Sportler und den Verein zu gängeln. Wird man aber stundenlang mit Pegelwerten beschallt, die in über 100 Metern Entfernung noch mit einem hohen Grad an Schwerhörigkeit wahrgenommen werden könnten, ist dies ein Zeichen von mangelnder Sorgfalt und mangelndem Respekt.

So funktioniert Lärmschutz in der Praxis nicht!

Der geplante Kunstrasenplatz wäre die dritte große Sportanlage in Beinstein, die zu nah an der Wohnbebauung liegt und die bei normaler Nutzung durch die Sportler zu Problemen führen wird.

Angesichts der oben beschriebenen Vorgänge, die nur einzelne Beispiele darstellen und der Neubauplanung, ist nicht davon auszugehen, dass die Anwohner auch weiterhin die Pegelüberschreitungen tolerieren werden.
Die aktuelle Planung ist nicht nachhaltig. Eine Sportanlage gehört so weit von der Wohnbebauung abgerückt, um die Bürger einerseits vor zu hohem Lärm zu schützen, andererseits den Sportlern einen normalen und uneingeschränkten Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen.