Auch in den umliegenden Städten und Gemeinden ist die Wirkung von Sport- und Freizeitlärm ein Thema. In Kernen-Stetten hat jüngst der Gemeinderat reagieren müssen, da es berechtigte Einwände seitens der Anwohner gibt. Dazu wurde eine Benutzungsordnung für den Kunstrasenplatz erlassen. Ob dies den Anwohnern genügt, wird derzeit zwischen Anwalt, Anwohnern und der Gemeinde geklärt.
Die obige Illustration zeigt die Abstände zwischen Sportstätten und Wohnbebauung. Der blaue Pfeil entspicht einem Abstand von 20 Metern. In Beinstein sind die Abstände teilweise geringer. Die Städtebauliche Lärmfibel empfiehlt einen Mindestabstand von 60 Metern (bei nur einer Anlage) zwischen Wohnbebauung und Fußballplatz.
In Beinstein ist aufgrund der Tennisanlage die Lärmsituation deutlich kritischer als in Kernen-Stetten. Bisher leben die Anwohner mit den Sportanlagen in friedlicher Koexistenz.
Durch die Planung des zusätzlichen Kunstrasenpatzes in nur 43 Metern Abstand zur Wohnbebauung wird dieses Gefüge durch die Verantwortlichen aufs Spiel gesetzt. Ob dies klug ist, darf hinterfragt werden.
Hr. Riedel, Fraktionsvorsitzender der SPD in Waiblingen und Vorsitzender des FSV in Waiblingen meint, die Anwohner hätten sich mit der Lärmsituation in Beinstein arrangiert (WKZ vom 18. Mai 2012). Die Einwendungen zur Lärmsituation seitens Anwohner kennt Hr. Riedel – er wurde dazu als Gemeinderat persönlich angeschrieben. Davon auszugehen, man werde sich mit zusätzlichem Sportlärm ebenfalls arrangieren ist vor diesem Hintergrund höchst interessant.
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